USt - IdNr. auf Rechnungen

USt – IdNr. auf Rechnungen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen

Für eine ordnungsgemäße Rechnung ist nach dem Umsatzsteuergesetz u. a. die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers auf der Rechnung erforderlich.

In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Diskussionen über den möglichen Missbrauch insbesondere der normalen Steuernummer, wenn diese für einen großen Personenkreis zugänglich auf den Rechnungen angegeben ist.
Durch die elektronische Übermittlung von Daten an das Finanzamt in einem authentifizierten Verfahren, das den Absender der Meldung erkennen lässt, scheint diese Missbrauchsmöglichkeit weitgehend ausgeschlossen zu sein.
II. Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wenn Sie dennoch Bedenken haben, Ihre normale Steuernummer auf den Rechnungen anzugeben, besteht auch die Möglichkeit, statt dessen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung zu verwenden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis schriftlich oder auch online beantragen.
Das Formular für den Online-Antrag finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern: www.bzst.de
In der linken Laufleiste unter der Rubrik „Steuern international“ werden Sie zum Stichpunkt „USt-Identifikationsnummer“ geleitet. Hier erhalten sie viele Informationen rund um das Thema. Außerdem gibt es einen Link zum Antragsformular selbst.
Hinweis: Für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nach § 19 UStG besteht leider keine Möglichkeit, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, da sie umsatzsteuerlich beim Finanzamt nicht geführt werden.

Rechtsstand: Oktober 2012
Alle Informationen und Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.